GmbH liquidieren

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GmbH liquidieren- kurzer Ratgeber für GmbH Geschäftsführer

Sie müssen Ihre GmbH liquidieren, weil sich die Probleme Ihrer GmbH leider nicht lösen lassen.

GmbH liquidieren

GmbH liquidieren

Die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist eine Möglichkeit die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu beenden. Die Firma liquidieren ist ein recht kompliziertes Verfahren, dessen Schritte in Deutschland gesetzlich geregelt sind. Die Einhaltung der Regelungen wird vom Registergericht geprüft.

Unsere Insolvenzexperten haben einen kurzen Ratgeber für GmbH Geschäftsführer zusammengestellt, die Ihre Firma liquidieren müssen. Zum Schluss finden Sie noch eine Alternative zur GmbH Liquidation, denn Sie können Ihre Kapitalgesellschaft stattdessen auch verkaufen.

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GmbH liquidieren- die Auflösung der Firma

Das sagt das GmbH-Gesetz

Im ersten Schritt der Liquidation müssen Sie Ihre Firma auflösen. Dazu bedarf es den Beschluss der Gesellschafterversammlung, der in § 60 Abs. 1 Nr.2 GmbH festgehalten ist. Besagt der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung, ist zur Auflösung der GmbH ein Beschluss mit 3 / 4 Mehrheit notwendig. Mit dem Auflösungsbeschluss besteht Ihre Firma weiterhin, denn bis zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister bedarf es weiterer Schritte. Allerdings dient die GmbH nicht mehr dem wirtschaftlichen Zweck, sondern nur noch der ordnungsgemäßen Abwicklung. Das muss in der Korrespondenz deutlich gemacht werden. Die GmbH muss ab sofort den Zusatz „GmbH in Liquidation“ oder „GmbH i. L.“ tragen.

GmbH liquidieren- Information des Handelsregisters

Weiter geht es mit dem GmbH-Gesetz

Da sich die Außenwirkung nun geändert hat, muss auch das Handelsregister informiert, bzw. aktuell gehalten werden. Der Gesellschafterbeschluss zur Auflösung der GmbH ist beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Außerdem muss mindestens ein Liquidator oder mehrere Liquidatoren bestimmt werden. Diese Aufgabe kann die bisherige Geschäftsführung übernehmen, es dürfen aber auch andere Personen bestimmt werden. Bisherige Prokuristen bleiben bestehen.

Firma liquidieren- das Ziel der Liquidation

Die Aufgabe der Liquidatoren

Das Ziel der Liquidation ist in § 72 GmbHG definiert. Das GmbH-Gesetz legt fest, dass das Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird. Diese Aufgabe übernehmen die Liquidatoren, die alle noch laufenden Geschäfte zum Abschluss bringen und beenden müssen. Abschließend sind die wichtigsten Aufgaben der Liquidatoren das Erstellen einer Liquidationsbilanz, eines Lageberichts und schlussendlich die Durchführung des sogenannten Gläubigeraufrufs. Weiterhin ist es Aufgabe der Liquidatoren den Gläubigeraufruf vorzunehmen und die Auflösung bekannt zu machen. Mit dem Gläubigeraufruf haben Gläubiger die Möglichkeit ihre Forderungen anzumelden. Die Bekanntmachung der Liquidation erfolgt durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Firma liquidieren- das Sperrjahr und der Abschluss

Voraussetzungen für die endgültige Liquidation

Laut § 73 Abs. 1 GmbHG beginnt mit der Bekanntmachung des Sperrjahr. Erst nach dem Sperrjahr und mit der endgültigen Beendigung aller Geschäfte kann die endgültige Liquidation erfolgen und das Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Erst, wenn diese letzten Schritte erfolgt sind, ist die Liquidation rechtlich abgeschlossen und die GmbH kann aus dem Handelsregister ausgetragen werden. Mit dem Erlöschen der GmbH erlischt gleichzeitig auch deren Rechtspersönlichkeit und das Amt der Liquidatoren. Die Bücher der GmbH müssen jedoch gemäß § 74 Abs. 2 GmbHG mindestens 10 Jahre, möglicherweise aus Steuergründen länger, aufbewahrt werden.

Firma liquidieren, auch wenn die GmbH überschuldet / zahlungsunfähig ist?

Die Insolvenzantragspflicht

Ist die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig stellen sich viele Geschäftsführer die Frage, ob Sie die Firma liquidieren können oder ob sie automatisch in die Insolvenzantragspflicht geraten.

Ist die GmbH de facto überschuldet oder zahlungsunfähig tritt die Insolvenzantragspflicht in Kraft. Sie können in diesem Fall die Firma nicht mehr liquidieren, sondern müssen den Insolvenzantrag stellen. Unterlassen Sie dies, machen Sie sich im Sinne der Insolvenzverschleppung schuldig.

Alternative zur GmbH Liquidation – der GmbH Verkauf

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Werden Ihnen die Vorteile deutlich und Sie erkennen den GmbH Ankauf als echte Alternative zur GmbH Insolvenz, verhandeln wir die Ankaufbedingungen.

Werden wir uns einig, vereinbaren wir einen Notartermin und übertragen Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsanteile wechseln, Sie werden als Geschäftsführer abberufen und Ihnen wird die Entlastung erteilt.

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