GmbH Insolvenzberatung Berlin
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Unsere GmbH Insolvenzberatung Berlin bietet Ihnen Beratung und Unterstützung im GmbH Krisenfall. Mit vielen Jahren Erfahrung stehen Ihnen unsere GmbH Insolvenzexperten beratend zur Seite, wenn Sie vor der Entscheidung stehen Insolvenz für Ihre Kapitalgesellschaft anmelden zu müssen.
Das GmbH-Gesetz regelt die Regelinsolvenz für Kapitalgesellschaften sehr genau und sehr streng. Es reicht ein kleiner Fehler und Sie sich als GmbH Geschäftsführer zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt. Das muss nicht sein, wenn Sie sich sofort Hilfe suchen.
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit unter Telefon 030-233 277 488
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit
Kostenlos und unverbindlich – kein Risiko für Sie!
Über Misserfolge, Pleiten, Niederlagen oder wie auch immer man es nennen möchte, spricht man nicht gerne. Weder die Betroffenen selbst, noch die Zuhörenden. Es ist irgendwie negativ besetzt. Meist folgt ein peinliches Schweigen, ein „es tut mir leid für dich / Sie, und vor allem ein schnelles Umschwenken auf ein anderes Thema. Dabei könnten wir alle so viel aus Misserfolgen lernen, aber diese Chance wird leider zu oft vertan.
Mit uns können und sollen Sie über die Krise Ihrer Firma sprechen, wenn wir haben uns als GmbH Insolvenzberatung Berlin auf den GmbH Krisenfall spezialisiert. Die tägliche Praxis zeigt uns immer wieder, dass vielen Geschäftsführern die Risiken häufig nicht bekannt sind. Daraus resultiert, dass rund 60 % aller Geschäftsführer einer GmbH, die Regelinsolvenz anmelden musste, gleichzeitig auch Privatinsolvenz anmelden mussten. Die Privatinsolvenz resultiert aus dem Umstand, dass da Privatvermögen nicht ausreichte, um die Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung zu begleichen. Beginnen wir mit der Frage, wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden.
Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht in seinen §§ 64 und 84 vor, dass der Geschäftsführer sofort, spätestens aber innerhalb der nächsten drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag stellen muss. Eine Frist, die allzu oft missachtet wird. Oftmals nicht aus Absicht den Insolvenzantrag zu verzögern, sondern aus der Hoffnung, dass doch noch etwas zu retten sei. Es ist jedoch sehr gefährlich mit dem Insolvenzantrag zu warten.
Tritt die Liquiditätskrise ein, die sich nicht innerhalb der nächsten drei Wochen aussichtsreich beheben lässt, sieht sich der Geschäftsführer mit dem Problem konfrontiert laufende Zahlungen nicht mehr begleichen zu können. Während der Handwerker vielleicht noch ein bisschen Geduld hat, haben die Sozialversicherungsträger diese Geduld nicht. Nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) können Sie sich strafbar machen, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen. Zahlen Sie die Beiträge zur Sozialversicherung nicht, können Sie von den Krankenkassen in die persönliche Haftung genommen werden. Siehe dazu § 266a StGB i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB. Reicht Ihr Vermögen nicht aus, ist das ein typischer Fall der Privatinsolvenz.
Ähnliches Recht gilt im Fall der Steuerzahlungen. Dabei droht ganz besonders bei der Nichtzahlung von Lohnsteuern, jedoch auch bei der Nichtzahlung von Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuern die persönliche Haftung des Geschäftsführers Siehe dazu §§ 34, 69 Abgabenordnung AO.
Eine weitere Haftungsfalle droht, wenn Sie als Geschäftsführer Zahlungen vornehmen, wenn die GmbH bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es gilt die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Entweder alle oder keiner. Im Fall der Krise allerdings ist es besser, wenn kein Gläubiger Zahlungen erhält. Es ist dem Geschäftsführer einer insolventen GmbH gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG gar nicht mehr erlaubt, einzelne Gläubiger zu befriedigen. Würden Sie dennoch Zahlungen vornehmen und sei es nur eine einzige, können Sie gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG zur Erstattung an den Insolvenzverwalter verpflichtet werden. Die Erstattung geht ebenfalls zu Lasten Ihres Privatvermögens. Zudem machen Sie sich nach 283c StGB strafbar.
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Die Haftungsrisiken bringen Sie in ein nahezu unlösbares Dilemma. Nehmen Sie Zahlungen vor, machen Sie sich strafbar. Nehmen Sie keine Zahlungen vor, machen Sie sich auch strafbar. Hinzu kommt die Insolvenzstraftat gemäß §§ 283 ff. StGB. Der verspätete Insolvenzantrag. Nicht zu vergessen § 263 StGB, die Strafbarkeit des Betrugs. Gibt es einen Ausweg? Ja, Sie müssen den Insolvenzantrag in jedem Fall rechtzeitig stellen. Sind Sie sich nicht sicher, wann genau rechtzeitig ist, rufen Sie umgehend unsere GmbH Insolvenzberatung Berlin an. Nun ist der Insolvenzantrag eine Lösung. Aber ist er auch eine adäquate Lösung für Sie?
Nun wird die GmbH Insolvenz überall als der beste Weg beschrieben. Das ist verständlich, denn die GmbH Insolvenz ist gesetzlich geregelt. Worüber sehr selten gesprochen wird, sind die negativen Auswirkungen für Sie als Geschäftsführer. Will man es drastisch ausdrücken, sind Sie gebrandmarkt. Wussten Sie, dass die Insolvenzbekanntmachung öffentlich ist und von jedem einsehbar ist, der sich für Sie interessiert? Ja, genauso ist es. Wussten Sie auch, dass Sie für viele Jahre eine negative SCHUFA haben und nicht kreditwürdig sind? Ihre öffentliche Reputation ist genauso geschädigt wie Ihre Bonität. Und das, obwohl beides so wichtig wäre, um wieder auf die Füße zu kommen und neu anzufangen. Gibt es keinen Weg, der nicht so negativ behaftet ist und trotzdem eine Lösung bietet?
Wussten Sie, dass Sie Ihre notleidende GmbH verkaufen können, sofern noch niemand Insolvenz angemeldet hat? Ja, der GmbH Verkauf ist eine legale Lösung für Ihre GmbH Probleme. Nein, wir sind keine sogenannten Firmenbestatter und wir kaufen auch keine GmbH für 1 Euro. Wir bieten Ihnen eine vollkommen legale Lösung und eine Perspektive für Sie als Geschäftsführer. Rufen Sie unsere GmbH Insolvenzberatung Berlin an und lassen Sie sich persönlich beraten. Gerne analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen individuelle Lösungswege auf. Garantiert legal, denn auch wir distanzieren uns von den schwarzen Schafen dieser Branche, die alles im Sinn haben, nur nicht Ihren legalen Vorteil.
Sie suchen eine Perspektive für Ihre berufliche Zukunft? Vielleicht denken Sie auch über eine Umwandlung der Rechtsform nach und wollen Geschäftsführer bleiben?
Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen sprechen. Als Insolvenzberatung & Unternehmensberatung können wir gemeinsam mit Ihnen schauen, welche Perspektiven möglich sind und wie Sie baldmöglichst nach dem GmbH Verkauf wieder arbeiten können. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns schnellstmöglich ein Treffen vereinbaren.
Sie haben nicht viel Zeit für eine Entscheidung und wir wollen Sie gerne mit unserem Expertenrat unterstützen. Selbstverständlich ist das erste Kennenlernen unverbindlich für Sie. Sie können uns zunächst einmal kennenlernen und dann entscheiden, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihnen aus der Krise helfen können.
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