Probleme GmbH Recht
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Probleme GmbH Recht: Befindet sich die GmbH in einer ernsthaften Krise, kann sich herausstellen, dass sich die Wahl der GmbH als Unternehmensform rächt.
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform für neu gegründete Unternehmen in Deutschland. Die beschränkte Haftung lockt, doch im Krisenfall stellt sich heraus, dass der Geschäftsführer ernsthaften Haftungsrisiken ausgesetzt ist. Darüber wird wenig gesprochen.
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit unter Telefon 030-233 277 488
Wir sprechen darüber und stellen Ihnen unsere Insolvenzberatung für Kapitalgesellschaften vor. Gerät eine GmbH in eine ernsthafte Krise, ist Expertenhilfe gefragt, denn nur so können Sie die Krise als Geschäftsführer unbeschadet überstehen.
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Zur Gründung einer GmbH müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingebracht werden. Das Stammkapital muss zu mindestens 50 %, also 12.500 Euro, eingezahlt werden. Die Differenz wird als Forderung gegen die Gesellschafter in der Bilanz aufgeführt. Bis zur vollständigen Einzahlung des Stammkapitals haften die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen für die Differenz. Doch das ist nicht das einzige Haftungsrisiko einer GmbH.
Wir klären Sie über den GmbH Krisenfall auf.
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet und de facto keine Lösung in Sicht, muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden. Dazu sieht das Gesetz eine Frist von 21 Tagen vor. Klingt eigentlich recht einfach, denn die Firmeninsolvenz soll für Gläubiger und Schuldner eine adäquate Lösung darstellen. Doch ganz so einfach wie es klingt ist es nicht. Die GmbH in der Krise birgt zahlreiche Risiken für den Geschäftsführer, über die dieser kaum aufgeklärt wird. Nun beginnen die Probleme GmbH Recht.
Wir erklären Ihnen in welchen Fällen der Geschäftsführer haftet. Die Geschäftsführerhaftung wird in zwei Fällen unterschieden.
Einmal haftet der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern im Innenverhältnis. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG muss der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Das bedeutet, er hat seiner Informationspflicht nachzukommen sowie die Grundsätze des kaufmännischen Handelns nicht zu verletzen. Vereinfacht ausgedrückt, der Geschäftsführer hat immer zum Wohl der Gesellschaft zu handeln.
In der Außenhaftung des Geschäftsführer haftet der Geschäftsführer gegenüber Dritten, zum Beispiel Kunden oder Auftraggebern, sofern die Gesellschaft nicht mit ihrem Vermögen haftet. In diesen Fällen tritt die persönliche Haftung in Kraft, die auch als Durchgriffshaftung bezeichnet wird. Die Außenhaftung des Geschäftsführers umfasst im Wesentlichen die folgenden fünf Haftungsrisiken: bei Rechtsverletzungen, im Steuerrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der Vertretung der Gesellschaft und in der Insolvenz. Nachfolgend möchten wir etwas näher auf die Haftung in der Insolvenz eingehen.
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Wir bieten unseren Klienten schnelle und effektive Hilfe bei drohender Insolvenz ihrer Gesellschaft. Das aus gutem Grund, denn bei Insolvenzreife der Kapitalgesellschaft drohen die größten Haftungsrisiken. Und auf diese wollen wir an dieser Stelle im Rahmen der Probleme GmbH Recht eingehen.
Bei Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH sind Sie als Geschäftsführer nach §§ 64 und 84 GmbHG (GmbH-Gesetz) innerhalb der nächsten 21 Tage verpflichtet den Insolvenzantrag zu stellen. Versäumen Sie diese Frist droht Ihnen eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Und das zunächst auch, wenn Sie im guten Glauben gehandelt haben, weil Sie versuchen Ihre Gesellschaft zu retten.
Der § 266a StGB besagt, dass der Geschäftsführer verpflichtet ist die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Leistet er die Zahlungen jedoch zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung, droht im eine weitere Haftungsfalle. Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung faktisch eingetreten, dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr befriedigt werden, denn alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden. Das besagt § 64 Abs. 2 GmbHG.
Nun kann zum einen der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer zur Rückerstattung verpflichten und zum anderen die betreffenden Sozialversicherungsträger. In diesem Fall haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Es kommt noch „besser“. Sie müssen sich tatsächlich unter Umständen mit dem Verdacht des Betruges auseinandersetzen. Die Insolvenzstraftaten gemäß §§ 283 ff. StGB können lauten: Vermögensverschiebungen oder Verletzung von Buchführungspflichten, bzw. steuerlichen Pflichten. Betrug wäre auch, wenn Sie Zahlungen zugesichert haben, obwohl Sie bereits wussten, dass Sie den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
Gehen wir kurz auf die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein. Die größten Stolpersteine einer drohenden Insolvenz. Tatsächlich kann der Geschäftsführer subjektiv annehmen seine Gesellschaft sei noch zu retten. An diesem Punkt kann das Gesetz aber objektiv bereits urteilen es liegt die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor. Was tun? Um nicht über diese Stolpersteine zu fallen ist es wichtig zu wissen wie das Gesetz die Insolvenzgründe definiert.
Die Insolvenzordnung definiert die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft inklusive der stillen Reserven nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken.
Die Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist die Verbindlichkeiten zu decken, unabhängig davon, ob diese eingefordert werden.
Gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG beginnt mit Eintreten der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenzantragspflicht. Dieser müssen Sie als Geschäftsführer ohne schuldhaftes Verzögern nachkommen und innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Das GmbH Recht ist umfassend und sehr komplex. Gerade in Krisenzeiten haben viele Geschäftsführer weder die Zeit, noch die Geduld das GmbH Recht genauer kennenzulernen und sich damit auseinander zu setzen.
Das müssen Sie auch nicht, denn für alles gibt es Experten. Wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Insolvenzexperten und lassen Sie sich im GmbH Krisenfall beraten.
Was können wir für Sie tun? Lesen Sie weiter.
Mit der Gründung Ihrer Firma hatten Sie Wünsche und Ziele. Nun stehen Sie vor einem Berg Probleme und müssen sich mit einer Krise auseinandersetzen, an die Sie vielleicht nicht gedacht haben solange Ihre Firma noch gewinnbringend gearbeitet hat. Mit unserem Krisenmanagement für Ihre GmbH Probleme vertreten wir Ihr Interesse und möchten Sie unterstützen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.
Wir bieten Ihnen den GmbH Ankauf. Aus Ihrer Sicht den GmbH Verkauf. Lösen Sie sich von Ihren GmbH Problemen und verkaufen Sie Ihre Gesellschaft. Wenn Ihnen nur noch der Weg der GmbH Insolvenz bleibt, ist der GmbH Verkauf eine adäquate Lösung für GmbH Probleme.
Wichtig vorab zu wissen: Ganz egal, welche Lösung Ihrer GmbH Probleme für Sie in Betracht kommt, hat die Geschäftsführung in der Vergangenheit Straftaten verübt oder Ordnungswidrigkeiten begangen, können wir Ihnen in diesen Fällen nicht helfen. Wir können Ihnen aber unseren erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen, der Ihnen in diesen Fällen anwaltlich zur Seite steht, Sie berät und möglicherweise vertritt.
Wir bieten Ihnen eine legale und seriöse Lösung für Ihre Probleme mit dem GmbH Recht. Der GmbH Ankauf für notleidende Kapitalgesellschaften mit unserem Team aus Experten sind selbstverständlich risikofrei für Sie und eine vollkommen legale Lösung. Wir kaufen Ihre GmbH NICHT symbolisch für 1 Euro.
Wir garantieren Ihnen, dass wir Sie vor allen negativen Konsequenzen einer GmbH Insolvenz schützen. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit unserer Unternehmensberatung eine anschließende Unterstützung für Ihren beruflichen Neustart.
Mit der GmbH Übernahme, die notariell bestätigt werden muss, sind Sie aus allen Geschäftsführer Pflichten entlassen und können einen beruflichen Neustart planen.
Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen und den GmbH Verkauf mit einer 2/3 Mehrheit beschließen lassen. Wir suchen eine Auffanggesellschaft und vereinbaren einen Notartermin. Der GmbH Verkauf wird notariell bestätigt und abgewickelt, so wie es das Gesetz vorschreibt.
Wir werden natürlich oft gefragt was mit der Gesellschaft nach dem Verkauf passiert. Eine pauschale Antwort lässt sich darauf leider nicht geben. Entschieden wird ganz individuell nach der finanziellen Lage und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Eine Abwicklung ist genauso möglich wie die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform, zum Beispiel eine Ltd (Limited). Einige Geschäftsführer entscheiden sich nach dem Verkauf Geschäftsführer zu bleiben und die Gesellschaft in einer neuen Rechtsform weiterzuführen. Andere suchen sich wiederum ein ganz neues Betätigungsfeld. Häufig steht einer neuen Firmengründung nichts im Wege, so dass ein beruflicher Neustart sofort nach dem Verkauf geplant werden kann. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten. Als langjährig erfahrene Unternehmensberatung finden wir auch für Ihre GmbH Probleme eine Lösung.
Sie suchen eine Perspektive für Ihre berufliche Zukunft? Vielleicht denken Sie auch über eine Umwandlung der Rechtsform nach und wollen Geschäftsführer bleiben?
Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen sprechen. Als Insolvenzberatung & Unternehmensberatung können wir gemeinsam mit Ihnen schauen, welche Perspektiven möglich sind und wie Sie baldmöglichst nach dem GmbH Verkauf wieder arbeiten können. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns schnellstmöglich ein Treffen vereinbaren.
Sie haben nicht viel Zeit für eine Entscheidung und wir wollen Sie gerne mit unserem Expertenrat unterstützen. Selbstverständlich ist das erste Kennenlernen unverbindlich für Sie. Sie können uns zunächst einmal kennenlernen und dann entscheiden, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihnen aus der Krise helfen können.
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