GmbH Überschuldung
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Droht mit der GmbH Überschuldung das Aus der Firma?
Unsere Insolvenzberatung für in Not geratene Kapitalgesellschaften gibt Ihnen die wichtigsten Antworten auf die drängende Frage der GmbH Überschuldung. Fortführung, Insolvenz, oder? Lassen Sie uns zunächst einmal schauen, wie die GmbH Überschuldung definiert wird.
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit unter Telefon 030-233 277 488
Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema „GmbH Überschuldung“ für Sie zusammengestellt. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Experten beantworten Ihnen alle Fragen und zeigen Ihnen Wege aus der Krise.
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Eine GmbH ist überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen. Das ist die ganz einfache Definition der GmbH Überschuldung. Aber ganz so einfach ist es nicht. Sicher kann es immer passieren, dass ein Liquiditätsengpass auftritt. Fällige Rechnungen werden nicht bezahlt, die eigenen Verbindlichkeiten können nicht beglichen werden. Viele Unternehmer kennen dieses Problem. Doch wie lässt sich ein Liquiditätsengpass von einer GmbH Überschuldung angrenzen?
Im ersten Schritt muss der Geschäftsführer prüfen, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall sieht die Insolvenzordnung die Durchführung einer Fortbestehensprognose vor. Die Fortbestehensprognose muss folgende Fragen eindeutig mit Ja beantworten können.
Sind alle Fragen mit einem Ja beantwortet, ist die Fortbestehensprognose positiv ausgefallen und es liegt keine GmbH Überschuldung vor. Fällt die Fortbestehensprognose jedoch negativ aus, muss der Geschäftsführer eine Überschuldungsbilanz aufstellen.
Ist schon die Fortbestehensprognose negativ ausgefallen, kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch die Überschuldungsbilanz negativ ausfällt. Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn die Aktivseite der Handelsbilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufweist. Das bedeutet, reicht das Eigenkapital nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, liegt die GmbH Überschuldung vor. In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt. Gemäß § 19 Abs. 1 InsO ist die Überschuldung ein Eröffnungsgrund für die Insolvenz. Dazu besagt § 15a Abs.1 InsO, dass der Geschäftsführer innerhalb der nächsten drei Wochen nach Feststellung der GmbH Überschuldung den Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen hat. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, begehen Sie Insolvenzverschleppung.
Es ist nur allzu verständlich, dass die allermeisten Unternehmer versuchen werden ihre Firma zu retten. Doch wussten Sie, dass in etwa jedem zweiten Fall von Unternehmensinsolvenzen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird? Tatsächlich ist das so, denn das deutsche Recht honoriert die Rettungsversuche nur selten. Die gute Absicht, die Firma vor der Insolvenz zu retten, kann ganz schnell in einem Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung enden. Für die betroffenen Unternehmensmitarbeiter kann eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat noch deutlich weitergehende Folgen haben. So besteht eine persönliche zivilrechtliche Haftung gemäß § 64 GmbHG für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Nach § 6 GmbHG kann eine Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts einer zukünftigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer entgegenstehen. Gewerbetreibenden droht der Entzug der Gewerbezulassung (vgl. § 35 GewO).
Droht die Überschuldung Ihrer GmbH, suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe und Unterstützung. Rufen Sie unsere Insolvenzberatung an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Wir können Ihnen helfen, solange noch kein Insolvenzantrag gestellt worden ist. Weder von Ihnen, einem Gesellschafter oder einem Gläubiger. Sobald ein Insolvenzantrag gestellt wurde, können auch wir nichts mehr für Sie tun. Handeln Sie rechtzeitig, denn in vielen Fällen konnten wir die GmbH Probleme zugunsten des Geschäftsführers lösen. Die drohende GmbH Überschuldung kann das Aus sein, aber genauso eine reelle Chance auf eine neue Zukunft. Sie müssen Sie nur anpacken und wir sind uns sicher, gemeinsam schaffen wir das.
Sie suchen eine Perspektive für Ihre berufliche Zukunft? Vielleicht denken Sie auch über eine Umwandlung der Rechtsform nach und wollen Geschäftsführer bleiben?
Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen sprechen. Als Insolvenzberatung & Unternehmensberatung können wir gemeinsam mit Ihnen schauen, welche Perspektiven möglich sind und wie Sie baldmöglichst nach dem GmbH Verkauf wieder arbeiten können. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns schnellstmöglich ein Treffen vereinbaren.
Sie haben nicht viel Zeit für eine Entscheidung und wir wollen Sie gerne mit unserem Expertenrat unterstützen. Selbstverständlich ist das erste Kennenlernen unverbindlich für Sie. Sie können uns zunächst einmal kennenlernen und dann entscheiden, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihnen aus der Krise helfen können.
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