GmbH Zahlungsunfähigkeit
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GmbH Zahlungsunfähigkeit und was nun?
Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH verpflichtet zur Insolvenzantragsstellung.
Doch nicht immer ist ganz klar wann eine Kapitalgesellschaft zahlungsunfähig ist und wann es noch Hoffnung gibt. Unsere Insolvenzexperten geben Ihnen Auskunft zur definitiven GmbH Zahlungsunfähigkeit, denn die Konsequenzen eines nicht gestellten Insolvenzantrages sind gravierend.
GmbH Insolvenzberatung Berlin und bundesweit unter Telefon 030-233 277 488
Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema „GmbH Zahlungsunfähigkeit“ für Sie zusammengestellt. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Experten beantworten Ihnen alle Fragen und zeigen Ihnen Wege aus der Krise.
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Nun ist es nicht so, dass es nur eine Art der GmbH Zahlungsunfähigkeit gibt. Zu unterscheiden sind die drohende Zahlungsunfähigkeit, die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit. Zu allen Arten der GmbH Zahlungsunfähigkeit hat der Gesetzgeber eine Definition vorgesehen, die man allerdings kennen muss, um keinen Fehler zu machen.
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 Abs. 2 InsO definiert. Der Schuldner ist von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit betroffen, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Ergibt die insolvenzrechtliche Liquiditätsbilanz, dass die Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher ist als deren Vermeidung, spricht man von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Von einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit, auch als vorübergehende Liquiditätslücke oder Zahlungsstockung bezeichnet, spricht man, wenn die GmbH nicht mehr als drei Wochen benötigt, um die finanziellen Mittel zu beschaffen, die notwendig sind die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. In diesem Fall muss der Geschäftsführer keinen Insolvenzantrag stellen.
Die dauerhafte GmbH Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige und durchsetzbare Forderungen dauerhaft nicht mehr erfüllt werden können. In der Regel geht man davon aus, dass der Schuldner dann auch seine Zahlungen eingestellt hat. Relevant ist der Eintritt er dauerhaften Zahlungsunfähigkeit, denn mit Eintritt dieser tritt sofort die Insolvenzantragspflicht in Kraft.
Der § 64 Abs. 1 GmbHG legt fest, dass der Schuldner, in unserem Fall Sie als GmbH Geschäftsführer, mit Feststellung der GmbH Zahlungsunfähigkeit drei Wochen Zeit haben den Insolvenzantrag zu stellen. Versäumen Sie diese Frist, können Sie sich strafbar machen. Das größte Risiko ist die drohende Insolvenzverschleppung, derer man Sie beschuldigen könnte. Das ist aber noch nicht alles. Es besteht eine mögliche Ersatzpflicht des Geschäftsführers, wenn nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet wurden. Weiterhin sind die Strafbarkeiten wegen Betrug, Bankrott und Gläubigerbegünstigung zu berücksichtigen. Wie Sie sehen, das Gesetz sieht sehr genau hin, wenn eine Kapitalgesellschaft in Liquiditätsprobleme gerät. Das birgt für Sie als Hauptverantwortlicher fatale Konsequenzen. Wussten Sie, dass rund 60 % aller Geschäftsführer, die Insolvenz anmelden mussten, auch in die Privatinsolenz geraten, wenn die Geschäftsführerhaftung greift? Ja, für viele Unternehmer ist die Pleite der Firma gleichzeitig auch erst einmal das persönliche finanzielle Aus.
Das können wir verstehen. Alles steht auf dem Spiel. Die Existenz Ihrer Firma, die Ihrer Mitarbeiter und Ihre eigene auch. Insolvenz bedeutet meist endgültig aufgeben und genau diesen Schritt scheuen viele Geschäftsführer. Das ist verständlich, denn wer gibt schon gerne seine eigene Firma auf.
Mit der GmbH Insolvenz sind zahlreiche Risiken verbunden. Hinzu kommt, dass Ihre öffentliche Reputation und Bonität geschädigt sind und es wird Ihnen schwerfallen etwas Neues aufzubauen. Sprechen Sie mit unserer GmbH Insolvenzberatung und lassen Sie uns gemeinsam schauen, was im Fall der GmbH Zahlungsunfähigkeit möglich ist. Nicht immer ist die Insolvenz der einzige Weg, den Sie gehen können. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Beratungstermin. Unsere Insolvenzexperten analysieren Ihre Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg. Wir haben in fast 20 Jahren schon vielen Geschäftsführern einen Ausweg vermitteln können. Ganz sicher auch Ihnen.
Sie suchen eine Perspektive für Ihre berufliche Zukunft? Vielleicht denken Sie auch über eine Umwandlung der Rechtsform nach und wollen Geschäftsführer bleiben?
Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen sprechen. Als Insolvenzberatung & Unternehmensberatung können wir gemeinsam mit Ihnen schauen, welche Perspektiven möglich sind und wie Sie baldmöglichst nach dem GmbH Verkauf wieder arbeiten können. Rufen Sie uns an und lassen Sie uns schnellstmöglich ein Treffen vereinbaren.
Sie haben nicht viel Zeit für eine Entscheidung und wir wollen Sie gerne mit unserem Expertenrat unterstützen. Selbstverständlich ist das erste Kennenlernen unverbindlich für Sie. Sie können uns zunächst einmal kennenlernen und dann entscheiden, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Ihnen aus der Krise helfen können.
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